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Gesundheitswesen

Und auf einmal kann alles anders sein …

Und auf einmal kann alles anders sein …

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Liebe Leserinnen und Leser, fast täglich wünschen wir anderen Menschen zum Geburtstag, beim Abschied oder Freunden, die wir längere Zeit nicht gesehen haben, und auch zum Jahreswechsel alles Gute und ganz viel Gesundheit für die Zukunft. Im Laufe des Lebens kommen da schon recht viele dieser Wünsche zusammen. Das müsste doch für die Zukunft oder sogar für ein ganzes Leben ausreichen.So dachte auch eine gute Bekannte von mir. Sie kam nach zwei Stunden vom Einkaufen zurück nach Hause und fand ihren Ehemann zusammengesackt auf der Couch vor. Er war nicht ansprechbar. Jetzt hieß es, einen klaren Kopf zu bewahren und den Notarzt anrufen. Sofort ging es mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Heute – ein Jahr später – ist der Patient nach seinem Schlaganfall immer noch halbseitig gelähmt und wird in einem Alten- und Pflegeheim betreut. Von Beginn der stationären Aufnahme an wurde der Schlaganfall-Patient von den Ärzten bestens behandelt und von dem Pflegepersonal bestens betreut und umsorgt. Die Ehefrau konnte vieles nicht verstehen; war doch ihr Mann nicht übergewichtig, Nichtraucher und sogar viel im eigenen Garten zu Gange und mit dem Hund unterwegs. Doch bei allem Grübeln mussten nun laufend eine Reihe von Überlegungen angestellt und ebenso viele Entscheidungen getroffen werden. Wie kommt man zu einem Pflegegrad? Wohin soll der Patient nach der Akutphase entlassen werden? In die Kurzzeitpflege? Wie komme ich zu einem Pflegeplatz? Pflege zu Hause? Eine fast unlösbare Aufgabe für die Ehefrau. Muss mit einem ambulanten Pflegedienst Kontakt aufgenommen werden? Was deckt das Betreute Wohnen ab?Solche und ähnliche Fragen und Probleme müssen gelöst werden. Wer braucht wofür welche Bescheinigungen? Wie wird der Hausarzt informiert? Habe ich für die erste Zeit nach der stationären Behandlung ausreichend Medikamente? Wird die Entlassung zum Wochenende durchgeführt, ist es hilfreich, wenn die empfohlenen Arzneimittel direkt mitgegeben werden. Bekomme ich auch ein Rezept über notwendige Heilmittel oder zur Erlangung eines Hilfsmittels mit? Dieses alles gilt ebenso für jüngere Patienten, die noch im Berufsleben stehen. Der Hausarzt, die Krankenkasse, der Arbeitgeber – alle müssen informiert werden. Die Themenfelder hier: Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Anspruch auf Krankengeld und Anspruch auf arbeitsfreie Pflegetage.  Da all diese Fragen noch während der stationären Behandlung gelöst werden sollten, ist es gut, wenn man fachliche Hilfe in Anspruch nehmen kann. Seit einiger Zeit stehen die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit ihrem Entlassungsmanagement dem Patienten und den Angehörigen bzw. den Betreuern zur Seite. Einige Krankenhäuser haben dazu einen eigenen ‚Sozialdienst‘ eingerichtet, der aber nur stundenweise am Tag erreichbar ist. In vielen Fällen ist es mehr als ratsam, dass der Patient bzw. seine Bevollmächtigten schon rechtzeitig Kontakt mit dem Entlassungsmanagement aufnimmt. Denn vieles geht nicht automatisch und sollte vor der Entlassung aus der stationären Behandlung unter Dach und Fach sein. Deshalb sollte beim Stationsarzt rechtzeitig nachgefragt werden, wann in etwa die Entlassung geplant ist.Nach der Entlassung ist das Entlassungsmanagement nicht mehr der ‚greifbare‘ Ansprechpartner. Dann laufen die Kontakte über die Hausärztin/dem Hausarzt, der Kranken- und Pflegekasse sowie dem regionalen Pflegestützpunkt. Das Landesamt für soziale Dienste ist zuständig für die Beantragung eines Behindertenausweises.Der Bundesgesetzgeber hat solche Einrichtungen gefordert. Seit einem halben Jahr haben sich die Krankenhäuser mit den Krankenkassen über die praktische Seite dieser Neuregelung geeinigt. Zum Wohle der stationär behandelten Patienten.Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und so viel Gesundheit, dass Sie die Hilfen des Entlassungsmanagement nicht in Anspruch nehmen müssen.Bleiben Sie gesund!Ihr Helmut HitzeObjektleiter Wirtschaftsfokus/Sonderveröffentlichungen

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Gesundheitswesen