Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
IN Kiel

Eine neue Küche in nur 10 Tagen?

Eine neue Küche in nur 10 Tagen?

IN Kiel

„Geht das überhaupt?“, wird sich da so mancher Kunde fragen. Ja, bei Küche & Co ist das überhaupt kein Problem. „Wir bieten unseren Kunden ein umfassendes Service-Paket. Dazu gehört unter anderem auch die 10-Tage-Lieferung nach Bestellung ohne zusätzliche Kosten sowie eine 3D-Küchenplanung am Großbildmonitor und individuelle Finanzierungsmöglichkeiten. Das Gefühl von Kunden, dass inhabergeführte Geschäfte oft teurer sind als die Großen, dem können wir nicht Recht geben. Wir haben viele Möglichkeiten, eine Traumküche zu planen, da ist für jeden Geldbeutel etwas dabei“, so Ralf Janoska, Inhaber und Kücheneinrichtungsexperte. „Individualität muss nicht teuer sein. Viele unserer Kunden freuen sich, dass sie nicht so lange auf das ‚gute Stück‘ warten müssen und noch vom Chef persönlich bedient werden.“ Auch Kunden mit gehobenen Ansprüchen sind bei Küche & Co gut aufgehoben, denn die Marken Miele und Häcker bieten Qualität und Langlebigkeit.Küche & Co KielSophienblatt 88-90Tel. 0431/26098660

Komfort der Spitzenklasse

Eine neue Küche in nur 10 Tagen?-2
Foto: dormabell

Komfort der Spitzenklasse bietet dormabell mit dem Motorrahmen INNOVA. Durch wahlweise zwei, drei oder vier Elektromotoren lassen sich die vielfältigsten Ruhepositionen motorisch, stufenlos und unabhängig voneinander für jede gewünschte Sitz- und Liegeposition einstellen – auch kabellos per Funk. Vorteil: keine Elektrosmog-Belastung bei Stillstand der Motoren durch die einzigartige free-elec Schaltung, die den Stromfluss und somit elektrische Störfelder unterbindet. Individuelle Anpassung und Informationen bei:

Das Bett komplett
Wall 42
Tel. 0431/94043

Mit guter Laune gegen Erkältungen

Eine neue Küche in nur 10 Tagen?-3

Studien zeigen, dass niedergeschlagene oder depressive Menschen ein erhöhtes Erkältungsrisiko haben. Grund genug, mit einer „Happiness-Strategie“ das Immunsystem zu pushen.

Wer regelmäßig bei Wind und Wetter raus geht, stärkt die Abwehrkräfte und fängt die wertvolle winterliche Sonne ein, um zusätzlich noch immunstärkendes Vitamin D zu erhaschen. Friesennerz und Daunenjacke in heiteren Farben, selbst gehäkelte Beanie-Mützen, flauschige Fleece-Handschuhe sowie bunte Wollsocken halten dabei schön warm und sorgen für fröhliche Mode-Highlights.

Gesund und vitaminreich sollte unsere Ernährung sein. Leider hat man gerade im Winter lieber Lust auf Schokolade. Die macht zwar auch glücklich, ist aber vitaminfrei. Ein einfacher Trick: Wer sein Obst mit Schokolade umhüllt, hat beides. Am besten geht es mit frischen Apfelringen, Ananasscheiben und Weintrauben.

Melden sich Halskratzen und Niesattacken, heißt es nicht jammern, sondern den Viren zu Leibe rücken. Pflanzliche Mittel aus der Apotheke wie z. B. „Esberitox Compact“ setzen direkt an der Ursache der Erkältung an. Dank des Immun-Aktivkomplexes mit bewährten Heilpflanzen können die Viren direkt bekämpft und das Immunsystem gestärkt werden. So wird die Erkältung oft deutlich gemildert und verkürzt. djd

Rechtstipp

Schmutzimpfung des Kindes Befürwortender Elternteil erhält im Streitfalle das alleinige Enscheidungsrecht

Martina Comberg FOTO: HFR
Martina Comberg FOTO: HFR
Streiten sich gemeinsam sorgeberechtigte nichteheliche oder eheliche Eltern, die getrennt leben, über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für das Kind, liegt eine nicht alltägliche Angelegenheit vor, für die die Entscheidungsbefugnis auf den Elternteil übertragen werden kann. Bei fehlender Einigung der Eltern kann das Familiengericht gem. § 1628 BGB zur Herbeiführung der notwendigen Entscheidung einem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen. Maßgeblich für die Entscheidung ist gem. § 1697a BGB die Frage, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen. Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standardoder Routineimpfung handelt. Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer solchen Impfung kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, jedenfalls dann regelmäßig übertragen werden, wenn bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 157/16).

Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin Martina Comberg
Holstenbrücke 4-6
Tel. 0431/8881120

##publishingDate##

##topicTitle##

IN Kiel